Podologischen Therapie Diabetes mellitus

Krankhafte Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) sind gegebenenfalls verordnungfähige Maßnahmen der Podologischen Therapie. Dazu zählen Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie).

 

Wenn ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen eintreten würden, kommt eine Podologische Therapie bei diabetischen Fußsyndrom in Betracht.

 

Die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen ist Ziel der Podologischen Therapie.


Podologische Therapie als verordnungsfähiges Heilmittel:

Hornhautabtragung: Das Abtragen verdickter Hornhaut dient der Vermeidung drohender Hautschädigungen (Fissuren, Ulzera und Entzündungen).

 

Nagelbearbeitung: Das Bearbeiten des Nagels dient der verletzungsfreien Beseitigung abnormer Nagelbildungen. So kann drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen vorgebeugt werden.

 

Podologische Komplexbehandlung: (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung)

Die Podologische Komplexbehandlung dient der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, wenn diese medizinisch erforderlich sind.

 

Fehlbeschwielung: Die Behandlung einer geschlossenen Fehlbeschwielung (Wagner-Stadium 0) an einem Fuß mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen im Bereich Wagner-Stadium 1 bis Wagner-Stadium 5.

 

Folgeverordnungen der Podologischen Therapie setzt die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Fußbefundes voraus.